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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12   

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https://dejure.org/2013,20713
OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12 (https://dejure.org/2013,20713)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.08.2013 - 2 L 95/12 (https://dejure.org/2013,20713)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. August 2013 - 2 L 95/12 (https://dejure.org/2013,20713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 79 S. 1
    Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten aufgrund des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 S. 1 BauO LSA für den Erlass einer Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten aufgrund des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 S. 1 BauO LSA für den Erlass einer Beseitigungsanordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauaufsichtsbehörde kann trotz erheblichem Abstandsverstoß mit Beseitigungsverfügung bis zur Klärung der Zulässigkeit eines Rückbaus warten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bauaufsichtsbehörde kann trotz erheblichem Abstandsverstoß mit Beseitigungsverfügung bis zur Klärung der Zulässigkeit eines Rückbaus warten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 950
  • ZfBR 2014, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 Satz 1 BauO LSA (juris: BauO ST) für den Erlass einer Beseitigungsanordnung führt noch nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 -, Rd. 6, m.w.N.).(Rn.5).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 10.10.2006 - 2 L 680/04 -, Juris RdNr. 6, m.w.N.) führt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 Satz 1 BauO LSA für den Erlass einer Beseitigungsanordnung noch nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten.

    Der Senat bemisst bei baurechtlichen Klagen eines Nachbarn die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache in ständiger Rechtsprechung nach der Empfehlung in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327, 1329), die einen Streitwert von 7.500,00 ? vorsieht (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.10.2006, a.a.O., RdNr. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1997 - 10 A 853/93

    Baurechtlicher Nachbarprozeß; Abriß; Teilabriß; Umgestaltung; Austauschmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der auch bei einem Antrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1996 - 4 C 15.95 -, BauR 1996, 841 [844], RdNr. 32 in Juris), einer Anordnung zur vollständigen Beseitigung eines ohne die erforderliche Baugenehmigung errichteten Gebäudes entgegensteht, wenn es in rechtlich einwandfreier Weise umgestaltet werden kann (ablehnend: OVG NW, Beschl. v. 18.03.1997 - 10 A 853/93 - BRS 59 Nr. 209, RdNr. 10 in Juris; NdsOVG, Beschl. v. 06.05.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 [2229], RdNr. 13 in Juris, m.w.N.).

    Denn es ist nicht Aufgabe der Bauaufsicht, für den Bauherrn die Planung eines bauordnungsrechtlich beanstandungsfreien Vorhabens zu übernehmen; zudem darf dem Bauherrn nicht gegen seinen Willen eine neue Anlage aufgedrängt werden (OVG NW, Beschl. v. 18.03.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Dieser Berufungszulassungsgrund ist dann erfüllt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (BVerfG, Beschl. v. 11.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der auch bei einem Antrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1996 - 4 C 15.95 -, BauR 1996, 841 [844], RdNr. 32 in Juris), einer Anordnung zur vollständigen Beseitigung eines ohne die erforderliche Baugenehmigung errichteten Gebäudes entgegensteht, wenn es in rechtlich einwandfreier Weise umgestaltet werden kann (ablehnend: OVG NW, Beschl. v. 18.03.1997 - 10 A 853/93 - BRS 59 Nr. 209, RdNr. 10 in Juris; NdsOVG, Beschl. v. 06.05.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 [2229], RdNr. 13 in Juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11

    Die Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung muss nicht gegenüber

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der auch bei einem Antrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1996 - 4 C 15.95 -, BauR 1996, 841 [844], RdNr. 32 in Juris), einer Anordnung zur vollständigen Beseitigung eines ohne die erforderliche Baugenehmigung errichteten Gebäudes entgegensteht, wenn es in rechtlich einwandfreier Weise umgestaltet werden kann (ablehnend: OVG NW, Beschl. v. 18.03.1997 - 10 A 853/93 - BRS 59 Nr. 209, RdNr. 10 in Juris; NdsOVG, Beschl. v. 06.05.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 [2229], RdNr. 13 in Juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom 25.07.2013 (2 L 73/11) entschieden, dass der am 21.07.2012 in Kraft getretene Bebauungsplan der Stadt C. keine beachtlichen Fehler erkennen lasse, und die bereits am 15.10.2004 ergangenen Nutzungsuntersagungen des Beklagten aufgehoben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1997 - 7 B 830/97

    Bauherr; Befolgung einer Bauordnungsverfügung; Austauschmittel; Rückbau eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12
    Ungeachtet dessen ist aber der Bauherr befugt, der Behörde im Vollstreckungsverfahren als Austauschmittel für eine vollständige Beseitigung den Rückbau seines Gebäudes auf ein rechtlich zulässiges Maß anzubieten; mehr kann auch der Nachbar nicht verlangen (OVG NW, Beschl. v. 12.05.1997 - 7 B 830/97 -, BRS 59 Nr. 210).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 01.08.2013 - 2 L 95/12 -, juris) führt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 79 Satz 1 BauO LSA für den Erlass einer Beseitigungsanordnung zwar noch nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten.
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